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Trau dich!

Die Verlobung

« Warum sie mehr ist als eine schöne Tradition »

Verlobung ist ein anderes Wort für das Eheversprechen, das zwei Liebende einander geben. Wenn sich ein Paar entscheidet, zu heiraten, ist das ein ganz großer und unglaublich emotionaler Moment im Leben. Der Heiratsantrag gehört zu den schönsten Augenblicken auf dem gemeinsamen Lebensweg. Überlieferte Bräuche und Traditionen, ein Verlobungsring und oft auch eine richtige Verlobungsfeier gehören dazu und machen den Antrag einzigartig. Ob ganz großes Kino oder ein sehr intimer Rahmen, bleibt dabei dem zukünftigen Brautpaar, bzw. dem Fragenden immer selbst überlassen.

Die Entscheidung zur Verlobung

Eigentlich ist die Frage danach, warum Menschen sich heute verloben, ganz einfach und prägnant zu beantworten: aus Liebe. Wenn man den Menschen gefunden hat, mit dem man den Rest seines Lebens verbringen möchte, entscheiden sich die meisten Paare dafür, auf Ihrer Hochzeit Trauringe zu tauschen und sich ein Versprechen zu geben. Die Zeit, wie lange man vor der Verlobung schon ein Paar war, geht von wenigen Tagen bis hin zu vielen Jahren oder gar Jahrzehnten.

Verlobung: Ein Mann stellt den Heiratsantrag

Traditionell geht der Heiratsantrag zwar vom Mann aus, aber heute entscheiden sich auch immer mehr Frauen dazu, die Frage der Fragen zu stellen: „Willst du mich heiraten?“ Mit dem Ja-Wort beginnt dann die sogenannte Verlobungszeit, eine Art Vorbereitungszeit auf die Ehe, die am Tag der Hochzeit endet. Zwar vielleicht etwas altertümlich in Zeiten, in denen Paare selbstverständlich auch unverheiratet zusammenleben, aber deshalb nicht weniger romantisch.

Von der Bibel bis heute – der Ursprung der Verlobung

Zum ersten Mal erwähnt wird eine Verlobung im Alten Testament. Es handelte sich dabei um die verpflichtende Zahlung einer Heiratsabgabe, mit der sich ein Mann seine Braut quasi erkauft hat. Auch im Mittelalter waren typische Verlobungen weit weniger romantisch als heute. Männer im heiratsfähigen Alter zogen durch die Lande und suchten sich eine Braut. Mit dem Brautvater wurde sich über eine Mitgift geeinigt. Ein Handschlag besiegelte den Vertrag, bei dem die zukünftige Ehefrau keinerlei Mitspracherecht hatte. In einigen nichtchristlichen Ländern gibt es diese Tradition bis heute. Weitaus schöner sind die heute bei uns üblichen Verlobungen, bei denen die zukünftigen Brautleute sich natürlich gemeinsam entschließen, ihre große Liebe mit einer Hochzeit zu besiegeln.

Geschirr und Hausrat

Brauch und Tradition

Die wohl bekannteste Form des Heiratsantrags ist so romantisch wie alt: der Kniefall. Der Mann fällt vor seiner Herzensdame auf die Knie, öffnet eine kleine Schachtel, die einen funkelnden Ring enthält, und stellt die Frage aller Fragen. Ob dabei Freunde oder Familie beider Partner anwesend sind, ist von Paar zu Paar unterschiedlich. Schließlich kann der Kniefall ja auch ganz spontan in einem Moment besonders großer Verbundenheit geschehen – dann allerdings würde der Verlobungsring wohl zumindest an dieser Stelle fehlen oder liegt seit Wochen parat.

Verlobung: Ein Mann macht seiner Partnerin einen Heiratsantrag

Auch der Ring an sich ist eine der am weitesten verbreiteten Traditionen im Rahmen eines Verlöbnisses. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten: Entweder bekommt nur die Braut einen Verlobungsring an den Finger gesteckt oder aber die Partner tauschen Ringe aus. In jedem Fall wird ein Verlobungsring bis zur Hochzeit am Ringfinger der linken Hand getragen. Bereits seit der Mitte des 15. Jahrhunderts trägt die Braut oft einen Diamantring als Verlobungsring, welcher dann später zusätzlich zum Ehering getragen werden kann. Bei einer Verlobung mit Ringen für beide Partner ist es natürlich möglich und wird gerne gemacht, die Ringe dann auch als Eheringe zu verwenden, graviert ganz nach den Wünschen des Brautpaares.

Eine schöne Tradition ist außerdem das Verschicken einer Grußkarte an Freunde und Verwandte – so teilt man seine Verlobung stilsicher mit und kann gleich auch zur Verlobungsfeier einladen.

Ein sehr alter Brauch ist das sogenannte „Baumschlagen“, bei dem der Mann einen gefällten Baum unter das Fenster seiner Auserwählten stellt. Diese muss dann herausfinden, wer den Baum aufgestellt hat und in die Verlobung einwilligen. Ein Heiratsantrag dieser Art findet heute nur noch sehr selten statt und hat eher symbolischen Charakter, zumal die Paare heute meist bereits vor dem Heiratsantrag in einer gemeinsamen Wohnung oder einem gemeinsamen Haus leben. Romantisch ist das „Baumschlagen“ aber allemal.

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Die Verlobungsfeier – ganz nach Gusto

Ob überhaupt eine Feier stattfinden soll, entscheidet natürlich ganz alleine das Brautpaar. Eine schöne Tradition ist es aber, einen so glücklichen Moment des gemeinsamen Lebensweges zusammen mit Familie, Freunden und Bekannten zu feiern und nicht bis zur Hochzeit damit zu warten. Mitunter findet ja bereits der Heiratsantrag in einem etwas größeren Rahmen statt und die geplanten Verlobungsfeierlichkeiten können gleich im Anschluss starten.

Wer sich „allein zu zweit“ verlobt hat, hat mehrere Möglichkeiten, seine später stattfindende Verlobungsfeier zu gestalten. Vielleicht traditionell im Haus der Eltern? Mit einem gemütlichen Essen im eigenen Heim? Mit den besten Freunden in der Disco? Ganz elegant in dem Restaurant, in dem man schon immer mal zu Gast sein wollte? Der Fantasie sind ebenso wenig Grenzen gesetzt wie dem Spaß am Feiern. Einen einzigartigen Grund gibt es ja und schließlich muss man die Feste feiern, wie sie fallen!

Verlobung: Eine Verlobungsfeier mit Freunden und Familie

Ganz schön unromantisch – die Gesetzgebung

Niemand denkt in so einem schönen Moment wie dem Heiratsantrag gerne daran, aber man schließt damit, einfach ausgedrückt, einen Vertrag zwischen zwei Partnern ab. Im deutschen Recht ist die Verlobung das Versprechen zweier Personen, die Ehe miteinander einzugehen. Sie ist zwar keine Voraussetzung für eine Eheschließung, jedoch gilt zum Beispiel die Anmeldung beim Standesamt rein rechtlich ebenfalls als Verlobung. Beide Partner können vom Verlöbnis zurücktreten, müssen dann aber im schlimmsten Fall mit Schadensersatzforderungen rechnen, zum Beispiel, wenn bereits Kosten für Hochzeitsfeierlichkeiten beglichen worden sind. Die Hochzeit einzuklagen ist nicht möglich. Noch bis 1998 hatte man Anspruch auf eine Entschädigung, falls einer der Partner die Verlobung aufgelöst hat: dieses Kranzgeld gibt es heute nicht mehr.

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Die Verlobung – ein (romantisches) Fazit

Der Heiratsantrag ist sicher einer der schönsten Momente auf dem gemeinsamen Lebensweg zweier sich liebender Menschen. Er ist ganz individuell, nach den persönlichen Vorlieben der zukünftigen Brautleute zu gestalten. Ein Verlobungsring gehört in den meisten Fällen dazu, oft fällt der Mann vor seiner Liebsten auf die Knie. Viele Paare laden anschließend zu einer Feier ganz nach ihrem Geschmack ein, einige verzichten aber auch darauf und verbringen die aufregende Zeit bis zur Hochzeit in Vorfreude auf das dann stattfindende Fest. Verliebt, verlobt,… machen Sie Ihr ganz persönliches Ding daraus.


Beitragsbild | © Artem – stock.adobe.com
Heiratsantrag | © merla – stock.adobe.com
Geschirr und Hausrat | © deagreez – stock.adobe.com
Kniefall beim Heiratsantrag | © Maya Kruchancova – stock.adobe.com
Verlobungsparty | © Jacob Lund – stock.adobe.com

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