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Kirchliche Trauung ohne Standesamt?

Paar in der Kirche - Kirchliche Trauung ohne Standesamt

In aller Regel ist es in Deutschland so, dass vor einer kirchlichen Trauung die Eheschließung auf dem Standesamt steht. Viele Paare verzichten aus unterschiedlichen Gründen sogar auf die Hochzeit vor dem Altar und entscheiden sich dafür, ausschließlich standesamtlich zu heiraten. Manchmal ist aber auch eine kirchliche Trauung ohne Standesamt gewünscht – wir zeigen, wie und unter welchen Voraussetzungen das hierzulande möglich ist und welche rechtlichen Folgen es hat, nur in der Kirche zu heiraten.

Eine Hochzeit nur in der Kirche

Klingt nicht nur ungewöhnlich, sondern ist es auch: Nur wenige Paare möchten ausschließlich in der Kirche heiraten. Was bis 2009 allerdings völlig unmöglich war, ist heute durchaus machbar. In dem Jahr nämlich trat ein Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts in Kraft, das es erlaubt, ohne vorherige standesamtliche Eheschließung in der Kirche zu heiraten. Faktisch ist es seitdem so, dass man die Frage „Kann man kirchlich heiraten ohne Standesamt?“ klar mit Ja beantworten kann. Ganz so einfach ist es dann aber doch nicht. Denn dass man es theoretisch kann, heißt vor allem in der katholischen Kirche nicht automatisch, dass man auch die notwendige Erlaubnis dazu erhält.

Junges Brautpaar in der Kirche

Nur unter Umständen möglich

Trotz der Gesetzesreform von 2009 ist es nicht immer realisierbar, eine kirchliche Hochzeit zu feiern, ohne vorher auf dem Standesamt die Ehe geschlossen zu haben. Katholische Kirchen erlauben nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Trauung in ihrem Gotteshaus, in der evangelischen ist dies oft etwas einfacher möglich.

Obgleich die Trauung in der katholischen Kirche ein Sakrament, also eine vor Gott durchgeführte Handlung, die keiner stattlichen Bestätigung bedarf, ist, wird eine vorherige Vermählung auf dem Standesamt in aller Regel vorausgesetzt. Möchte ein Paar ausschließlich vor dem Altar heiraten, ist dafür eine Art Ausnahmegenehmigung einzuholen. Diese nennt sich „Nihil obstat“, was aus dem Lateinischen übersetzt „Nichts steht im Wege“ heißt und ist beim jeweiligen Bischof zu beantragen beziehungsweise einzuholen. Dies geschieht ganz unromantisch über Formulare, die von den heiratswilligen Paaren auszufüllen sind.

Paar beim Standesamt - ist eine kirchliche Trauung ohne Standesamt möglich?

Neben einer sachlichen Erklärung, ausschließlich eine kirchliche Eheschließung zu wünschen, muss in dieser Bitte darlegt werden, dass man sich völlig bewusst ist, aufgrund der geplanten ausschließlich kirchlichen Hochzeit keinerlei rechtlichen Ansprüche vor dem Staat zu erlangen. Auch ist es notwendig, die Gründe darzulegen, aus denen man eine standesamtliche Eheschließung ablehnt. Der Bischof muss der Bitte, nur in der Kirche heiraten zu möchten, nicht nachkommen, sondern kann die Zeremonie auch verweigern. Wichtig zu wissen dabei ist, dass mindestens entweder die Braut oder der Bräutigam Mitglied der katholischen Kirchengemeinschaft sein muss – sind beide anderen Glaubens oder gehören keiner Konfession an, ist die kirchliche Trauung ohne Standesamt auf keinen Fall möglich.

Die gesetzlichen Vorschriften und Regelungen

Natürlich resultieren aus einer regulären Eheschließung bestimmte Rechte und Pflichten – ohne Standesamt sieht das aber ganz anders aus. Rein rechtlich wird ein ausschließlich in der Kirche getrautes Ehepaar behandelt wie eine nichteheliche Gemeinschaft. Das bedeutet, dass weder die steuerlichen Vergünstigungen genutzt werden können noch die gesetzliche Erbfolge beim Tod eines der Partner in Kraft treten würde. Erst, wenn man standesamtlich verheiratet ist, gilt man auch familienrechtlich und rechtswirksam als verheiratetes Ehepaar.

Neben den nicht geltenden Steuervergünstigungen haben Paare, die sich nur für eine kirchliche Trauung entschieden haben, auch den Nachteil, dass sich die Eheschließung nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung auswirkt. Das heißt im Klartext, dass beim Tod eines Ehepartners keine Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird, unabhängig davon, wie lang die Ehe bestanden hat. Gehen aus der Ehe Kinder hervor, liegt bei ausschließlich in der Kirche verheirateten Paaren das Sorgerecht nur bei der Mutter, der leibliche Vater hat trotz des Trauscheins kein offizielles Mitsprache- beziehungsweise Sorgerecht. Anders ist es natürlich bei einer auf dem Standesamt geschlossenen sogenannten Zivilehe, bei der selbstverständlich beide Elternteile gleichermaßen sorgeberechtigt sind.

Eine Ehe hat dem Gesetz nach einige Konsequenzen

Gründe für eine kirchliche Trauung ohne Standesamt

Was zunächst sehr unromantisch klingt, kann auch Vorteile haben. Beispielsweise verlieren Verwitwete bei einer erneuten Eheschließung ohne Standesamt nicht die Rentenansprüche aus der vorherigen Ehe – dies wäre erst bei einer Eheschließung auf dem Standesamt der Fall. Dann allerdings gibt es eine Rentenabfindung, mit der, wie der Name vermuten lässt, alle zukünftigen Ansprüche abgefunden werden. Die reine Kirchentrauung hingegen ändert nichts am Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, diese wird dann ohne erneut einen Antrag stellen zu müssen weiterhin ausgezahlt.

So kann sich eine kirchliche Trauung ohne Standesamt immer dann lohnen, wenn aus einer vorausgegangenen Ehe Rentenansprüche bestehen, auf die die Betroffenen angewiesen sind oder die so hoch sind, dass man sie schlicht und einfach nicht „verschenken“ möchte. Auch weitere Ansprüche wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen nach einer Scheidung würden verfallen, sobald die betreffende Person sich entscheidet, erneut standesamtlich zu heiraten. Eine rein kirchliche Hochzeit hat allerdings auch auf diesen Anspruch keinerlei Auswirkung, da mit ihr weder Rechte noch Pflichten einhergehen und bis dahin geltendes Recht sich nicht verändert.

Junge Witw trauert am Grab

Das gilt es zu bedenken

Ohne Zweifel ist das Thema einer reinen Kirchenhochzeit alles andere als unkompliziert. Nicht nur, dass bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, Formulare auszufüllen, Bitten zu stellen und Unterlagen einzureichen sind – auch müssen sich beide Partner bewusst sein, mit dieser Eheschließung im Prinzip keinerlei Rechte zu erhalten. Neben den steuerlichen und erbfolgerechtlichen Nachteilen besteht auch im Krankenhaus für als vor dem Gesetz unverheiratete Paare keinerlei Anspruch auf Auskunft über den Gesundheitszustand, da Ärzte in diesem Fall der Schweigepflicht unterliegen. Eine Vorsorgevollmacht kann da Abhilfe schaffen und auch schriftliche Vereinbarungen bezüglich des Besitzes von Immobilien, kapitalbildenden Versicherungen oder schlicht und einfach Barvermögen sind unbedingt zu empfehlen. Ebenso verhält es sich natürlich mit Vereinbarungen bezüglich Unterhaltszahlungen oder dem Sorgerecht gemeinsamer, eventuell aus der Ehe hervorgegangener Kinder.

Junges Paar sitzt auf Couch und schaut auf Laptop

Nicht ohne Eheringe und Hochzeitsfeier

Ob mit oder ohne standesamtliche Trauung – bei einer Hochzeit stehen funkelnde Hochzeitsringe im Mittelpunkt und sind ein für alle sichtbarer Liebesbeweis. Wie die Eheringe aussehen sollen, entscheidet jedes Paar ganz nach seinem persönlichen Geschmack und Anspruch. Günstig aus Silber, ganz klassisch aus Weißgold oder Gelbgold oder lieber aus Roségold, das seit einigen Jahren ganz besonders im Trend liegt? Auch Eheringe aus Platin stehen bei vielen Paaren hoch im Kurs. Was das Design angeht, ist von schlicht über modern bis opulent für jeden etwas dabei. Und natürlich darf eine individuelle Gravur der Hochzeitsringe nicht fehlen. Neben dem Namen und dem Hochzeitsdatum können auch Symbole oder kurze Sprüche auf verschiedene Arten eingraviert werden.

Verlobungsring neben Eternity Ehering

Und was ist mit einer Hochzeitsfeier? Na klar – wer sich entscheidet, in der Kirche zu heiraten, hat in aller Regel eine mehr oder weniger große Hochzeitsgesellschaft dabei. Für eher rustikale Feiern bietet sich eine Scheune oder ein schönes Gartenlokal an. Wer die Hochzeitsfeier etwas luxuriöser und feiner gestalten möchte, entscheidet sich vielleicht für ein nobles Schlosshotel oder ein Gourmetrestaurant. Überall sind Profis gerne dabei behilflich, das Heiraten zu dem zu machen, was es ist: eines der schönsten Dinge im Leben.


Bildquellen:
Beitragsbild (kirchliche Hochzeit): © Rawpixel.com – stock.adobe.com
Hochzeitspaar geht in Kirche Richtung Kanzel: © AS Photo Project – stock.adobe.com
Braut im Standesamt unterschreibt: © gorov – stock.adobe.com
§1353 BGB Eheliche Lebensgemeinschaft: © N. Theiss- stock.adobe.com
Junge Witwe trauert am Grab: © Rawpixel.com – stock.adobe.com
Paar sitzt auf Couch mit Laptop: © Stock Rocket – stock.adobe.com

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