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Kirchliche Trauung: Voraussetzungen für die Eheschließung

Kirchliche Trauung: Voraussetzung

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Nach wie vor gehört für viele Paare zum Heiraten der Gang vor den Traualtar dazu, um die Eheringe zu überreichen und sich das Jawort zu geben. Im Gegensatz dazu aber ist es so, dass viele Menschen keiner Konfession mehr angehören oder beide Partner nicht die gleiche Religionszugehörigkeit haben. Da kommen schnell viele Fragen auf und viele sind sich unsicher, ob eine Hochzeit in der Kirche überhaupt möglich ist. Tatsächlich gibt es für eine kirchliche Trauung Voraussetzungen. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Kirchliche Trauung: Voraussetzungen für alle

Egal ob in der katholischen oder evangelischen Kirche – für eine kirchliche Trauung ist es Voraussetzung, dass mindestens einer der Partner der entsprechenden Konfession angehören. So kann zum Beispiel ein Paar, bei dem beide Partner katholisch sind, nicht evangelisch heiraten und umgekehrt. Ist der Bräutigam evangelisch, die Braut aber katholisch, ist es möglich, kirchlich zu heiraten. Und auch, wenn einer der Partner konfessionslos ist, also keiner Religion angehört, gilt dieses Prinzip.

Paar wird in der Kirche getraut

Sonderfall: die ökumenische Hochzeit

Sie sind katholisch und ihr Partner ist evangelisch oder umgekehrt? Dann gibt es für die Hochzeit drei Möglichkeiten: katholisch, evangelisch oder ökumenisch. Eine ökumenische Eheschließung kann von einem evangelischen Pfarrer in dessen „Heimatkirche“ geleitet werden und ein katholischer Priester ist dabei anwesend. Dieser kann sich je nach Absprache zwischen beiden Pfarren durchaus in die Gestaltung der Trauzeremonie einbringen. Andersrum funktioniert die ökumenische Trauung ebenfalls. Zu beachten ist allerdings, dass es sich rechtlich gesehen nur um eine entweder evangelische oder katholische Eheschließung handeln kann – ökumenische Trauungen existieren im Kirchenrecht nicht.

Katholische und protestantische Fahne nebeneinander

Ist die Taufe für die kirchliche Trauung Voraussetzung?

Um katholisch heiraten zu können, muss zumindest einer der Partner dieser Konfession angehören. Und wer das tut, ist auch getauft, da er sonst kein Mitglied der christlichen Glaubensgemeinschaft sein könnte. Dennoch lautet die Antwort auf die Frage, ob Taufen für eine kirchliche Trauung Voraussetzungen sind, „Jein“. Denn es ist möglich, dass entweder die Braut oder der Bräutigam keiner Konfession angehören – egal, ob er oder sie nie getauft wurde oder später aus der Kirche ausgetreten ist. Auch ist es möglich, dass einer der Partner einer anderen als einer christlichen Religion angehört. In diesem Fall muss der christliche Partner allerdings versichern, seiner Religion treu zu bleiben und gemeinsame Kinder in diesem Glauben zu erziehen.

Baby wird getauft

Von einem konfessionslosen (und ungetauften) Partner wird erwartet, dass er den christlichen, katholischen Glauben achtet. Und auch hier müssen die Kinder christlich getauft und erzogen werden. Selbstverständlich kann Sie hinterher niemand dazu zwingen. Somit handelt es sich mehr um eine Formalität. Eine religionsverschiedene Ehe bedarf einer Erlaubnis vom Generalvikariat, die meist ebenso nur Formsache ist. Dennoch sind solche Trauungen im Kirchenrecht nicht anerkannt, was dazu führt, dass die Eheschließung nicht ins Stammbuch der Familie eingetragen wird. Im evangelischen Glauben ist die Sache ein wenig strenger – beide Partner müssen getauft sein.

Muss man als Katholik gefirmt sein, um kirchlich zu heiraten?

Im Katholizismus ist die Firmung die letzte Stufe auf dem Weg, junge Menschen Stück für Stück an den Glauben heranzuführen. Zu den insgesamt sieben Sakramenten gehörend, folgt sie auf die Taufe und die Kommunion, bildet mit diesen gemeinsam die christliche Initiation und findet in aller Regel in einem Alter zwischen zwölf und 15 Jahren statt. Hierzu gehört eine umfangreiche Vorbereitung, die über mehrere Wochen oder Monate andauert. Selbstverständlich haben die Jugendlichen die Möglichkeit, sich für oder gegen eine Firmung zu entscheiden.

Einige junge Menschen bei der Firmung

Grundsätzlich müssen Menschen katholischen Glaubens nicht gefirmt sein, um kirchlich heiraten zu dürfen. Allerdings wird die Firmung Heiratswilligen empfohlen und in vielen Gemeinden ist sie erwünscht, wenngleich sie nicht zu den zwingenden Voraussetzungen für eine katholische Trauung gehört. Der Pfarrer wird beim Traugespräch auf deren Bedeutung hinweisen. Wer als Jugendlicher nicht zur Firmung gegangen ist, hat noch die Option einer Erwachsenenfirmung, bevor die kirchliche Trauung erfolgt. Im Gegensatz zum Katholizismus gibt es im evangelischen Glauben keine Firmung. Demzufolge spielt sie keine Rolle, wenn man evangelisch kirchlich heiraten möchte.

Voraussetzungen bei der katholischen Kirche

Um katholisch heiraten zu dürfen, gibt es mehrere Voraussetzungen. Eine solche Hochzeit kann nur dann stattfinden, wenn mindestens einer der Partner katholischen Glaubens. Das katholische Eheverständis ist immer die Grundlage einer solchen Verbindung, egal, ob nur einer oder beide Partner diese Religionszugehörigkeit haben. So ist zum Beispiel die Ehe auch dann unauflöslich, wenn einer der Partner evangelisch ist, einer nicht-christlichen Religion angehört oder gar keine Konfession hat. Wie für alle kirchlichen Hochzeiten gehört eine vorherige Eheschließung auf dem Standesamt zu den Voraussetzungen. So will es das deutsche Zivilrecht, damit die Hochzeit rechtlich anerkannt ist und die Eheleute zum Beispiel steuerliche Vorteile genießen können aber auch im Krankenhaus Recht auf Auskunft haben. Zwar ist seit 2009 auf Antrag auch eine rein kirchliche Hochzeit gestattet, allerdings ohne die zivilrechtlichen Vorteile.

Petersdom in Rom - Kirchliche Trauung: Voraussetzung

Voraussetzungen bei der evangelischen Kirche

Evangelisch getraut werden können nur Paare, bei denen beide Partner getauft sind. Allerdings darf einer der beiden Partner katholisch getauft sein und dennoch ist eine kirchliche Hochzeit evangelisch möglich. Gehört er einem nicht-christlichen Glauben an, ist eine evangelische Eheschließung nicht möglich. In diesen Fällen kann allerdings der nicht-evangelische Partner zum evangelischen Glauben wechseln und seinen Kircheneintritt erklären. Das ist in aller Regel problemlos und schnell möglich. Ausnahmen von dieser Regel können für Konfessionslose bei einigen (nicht bei allen) Landeskirchen angefragt werden, ebenso wie Eheschließungen für gleichgeschlechtliche Paare. Und nicht zu vergessen: Sowohl für katholische als auch für evangelische kirchliche Trauungen müssen als Voraussetzungen natürlich verschiedene Papiere rechtzeitig besorgt und vorgelegt werden.

Junges Paar heiratet - Kirchliche Trauung: Voraussetzung

Kirchliche Trauung nach Kirchenaustritt?

Besonders seit einigen Jahren sind immer mehr Menschen aus der katholischen, aber auch aus der evangelischen Kirche ausgetreten. Die Gründe dafür sind vielfältig und haben nicht immer mit der Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer zu tun. Was aber, wenn Braut oder Bräutigam aus der Kirche ausgetreten sind, nun aber einander gerne vor dem Traualtar die ewige Treue schwören möchten? Das ist weder in der katholischen noch in der evangelischen Kirche ein Problem, da die Taufe nicht durch den Kirchenaustritt erlischt beziehungsweise aufgehoben wird. In beiden christlichen Konfessionen gelten in diesem Fall dieselben Regeln wie bei Trauungen von Partnern unterschiedlicher Religionszugehörigkeit. Allerdings muss einer der Partner zwingend der Konfession angehören. Haben beide Partner keine christliche Religionszugehörigkeit, ist eine kirchliche Trauung nur dann möglich, wenn zumindest einer wieder eintritt. Wobei man sich überlegen sollte, ob man dies wirklich machen möchte, wenn man zuvor aus Überzeugung aus der Kirche ausgetreten ist.

Weissgold Eheringe

Geschieden und gläubig?

Wer eine Scheidung hinter sich hat und in der geschiedenen Ehe kirchlich verheiratet war, hat zumindest im Katholizismus schlechte Karten für eine erneute Heirat. Eine Trauung ist nur einmal im Leben möglich, auch dann, wenn man der Konfession weiterhin angehört. In wenigen Ausnahmefällen ist eine Annullierung der ersten Ehe vor einem Kirchengericht möglich. Dieses sogenannte Ehenichtigkeitsverfahren ist ein sehr aufwendiger und sich lange hinziehender Prozess. Für evangelische Gläubige ist eine kirchliche Trauung nach einer Scheidung hingegen problemlos möglich.


Bildquellen:
Beitragsbild (Vater führt Braut durch die Kirche): © tadeas – stock.adobe.com
Hochzeitspaar stehe vor Altar: © MNStudio – stock.adobe.com
Protestantische und katholische Fahne nebeneinander: Von Sciencia58 – Eigenes Werk,
CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=89420505
Junge Menschen beim Firmungsgottesdienst: © AS Photo Family – stock.adobe.com
Petersdom in Rom: © muratart – stock.adobe.com
Junges Hochzeitspaar schaut sich an: © hreniuca – stock.adobe.com

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